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Für Unternehmen

Wir informieren Sie über zentrale Finanzierungsmöglichkeiten wie das Qualifizierungschancengesetz (QCG) und Kurzarbeit, mit denen Sie Weiterbildungskosten reduzieren und Ihre Belegschaft strategisch stärken können.

Qualifizierungschancengesetz  - Erwachsene Klasse lernt gemeinsam in einem Klassenzimmer

Qualifizierungschancengesetz – Weiterbildung während der Beschäftigung

Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen Arbeitnehmende während ihrer Beschäftigung gefördert werden, um ihre Qualifizierung zu erweitern, besonders im Hinblick auf digitale Veränderungen und Künstliche Intelligenz. Arbeitgebende bekommen einen Zuschuss zu Lohnkosten und Weiterbildungskosten.


Das Qualifizierungschancengesetz bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen:

Ihre Mitarbeitenden erlernen neue Fähigkeiten und bekommen mehr Verantwortung

Ihre Mitarbeitenden sind motivierter und die Bindung zum Unternehmen wird gestärkt

Ihr Team wird fit für die Zukunft

Ihr Unternehmen wird moderner und wettbewerbsfähiger

Welche Voraussetzungen gibt es für die Förderung?

1

Berufsabschluss liegt 4 Jahre zurück

Der zuletzt erworbene Berufsabschluss der Mitarbeitenden liegt mindestens vier Jahre zurück.

2

Keine vergleichbare Weiterbildung

In den letzten 4 Jahren darf es keine vergleichbare Weiterbildung gegeben haben.

3

Konditionen der Durchführung

Die Weiterbildung muss mindestens 4 Wochen dauern, außerhalb des Unternehmens stattfinden und von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden – zum Beispiel von cimdata.

Qualifizierungschancengesetz - 3 Personen lernen gemeinsam an einem Laptop

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe durch das Qualifizierungschancengesetz richtet sich nach der Betriebsgröße:

1-49 Beschäftigte: 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten sowie 75 % Zuschuss zum Gehalt

50-499 Beschäftigte: 50 % Übernahme der Weiterbildungskosten sowie 50 % Zuschuss zum Gehalt (jedoch: 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn die Beschäftigten älter als 45 Jahre sind oder eine Schwerbehinderung vorliegt)

mehr als 500 Beschäftige: 25 % Übernahme der Weiterbildungskosten sowie 25 % Zuschuss zum Gehalt

Wie sieht der Beratungsprozess aus?

1

Beratungstermin vereinbaren

Sie vereinbaren einen Beratungstermin, der flexibel per Videochat, telefonisch oder vor Ort stattfinden kann. Mehr Informationen finden Sie hier.

2

Auswahl der passenden Weiterbildung

Wir analysieren gemeinsam Ihre Qualifikationen und Erfahrungen und definieren ein realistisches und passgenaues Weiterbildungsziel.

3

Klärung der Fördermöglichkeiten

Wir finden im Gespräch heraus, ob die Finanzierung über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) für Sie in Frage kommt und klären dabei u. a. diese Fragen:

  • Wann haben Sie Ihren Berufsabschluss gemacht?

  • Gab es bereits eine vergleichbare Weiterbildung?

4

Begleitung bis zum Start

Bis zum Beginn der Weiterbildung stehen wir weiterhin beratend zur Seite, z. B. bei:

  • organisatorischen Fragen

  • Terminabstimmungen

  • technischen Voraussetzungen

5

Persönliche Betreuung während der Weiterbildung

Auch während der Maßnahme profitieren Sie von:

  • festen Ansprechpartner:innen

  • individueller Lern- und Organisationsunterstützung

  • praxisnaher Begleitung bis zum Abschluss

Das QCG im Faktencheck

  • Ziel: Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere im digitalen Wandel und im Umgang mit Künstlicher Intelligenz

  • Zielgruppe: Beschäftigte aller Alters- und Qualifikationsstufen sowie Unternehmen jeder Größe

  • Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit

  • Förderfähige Weiterbildungen: Weiterbildungen, die neue Kompetenzen vermitteln, für den Arbeitsmarkt relevant sind und mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen

  • Qualifizierungsgeld: Einkommensausgleich für Beschäftigte bei längeren Qualifizierungen zur Entlastung der Unternehmen

Weiterbildung während der Kurzarbeit nutzen

Auch in Kurzarbeit kann gefördert weitergebildet werden – unabhängig vom Alter, der Qualifikation oder der Unternehmensgröße. cimdata bietet die passenden Kurse, egal ob es um spezielle Software, Programmierkenntnisse oder Fähigkeiten im Marketing oder Büro geht.

Rahmenbedingungen der Förderung:

  • Weiterbildung beginnt während der Kurzarbeit 

  • Dauer von mindestens 120 Stunden

  • Kurs und Bildungsträger sind zertifiziert 

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie persönlich mit uns über Finanzierungsmöglichkeiten und passende Förderprogramme sprechen möchten, können Sie jederzeit ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.